Lexikon der Fernerkundung

Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

Ein deutsches Bundesgesetz vom 23. November 2007 zur Gewährleistung, dass Erdbeobachtungsdaten deutscher Satelliten bzw. solcher, die von Bodenstationen auf deutschem Boden aus betrieben werden, nicht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die ihrer Verbündeten gefährden. Als Gefährdungsmaßstab wird zugrunde gelegt, welche Daten bereits weltweit frei verfügbar sind. Anfragen, die darüber hinausgehen, zum Beispiel nach aktuellen hochaufgelösten Satellitenfotos oder Radardaten, muss der Vertreiber kritisch hinterfragen. Im Zweifelsfall hat er eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Zudem erlaubt das Gesetz die Untersagung der Übernahme von Anbietern solcher Daten, wenn durch die Übernahme nach Einschätzung der zuständigen Behörde wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik gefährdet wären. Die Überprüfung von Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen dieser Unternehmen erfolgt nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Durch das Satellitendatensicherheitsgesetz wird ferner Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen und die Besetzung neuer Geschäftsfelder für die sich entwickelnden Unternehmen im Satellitendatenvertrieb - und damit auch für die wachsende Geodatenindustrie - kalkulierbar gemacht. Damit wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass die deutschen Unternehmen Satellitenanwendungen in wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle umsetzen und neue Absatzmärkte erschließen können. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beim Verbreiten und kommerziellen Vermarkten von satellitengestützt erzeugten Erdfernerkundungsdaten - insbesondere auch auf den internationalen Märkten.

Während das Gesetz die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Verfahren für die Betreiber der betroffenen Satelliten und Datenanbieter sowie allgemeine Eigenschaften von Erdbeobachtungssatelliten ("Erdfernerkundungssystemen" im Sprachgebrauch des SatDSiG) und der damit erzeugten Daten festlegt, ermöglicht die Festlegung der eher technischen Kriterien und Grenzwerte in einer Verordnung (SatDSiV) eine Anpassung an die technologische Entwicklung und an Veränderungen der sicherheits- und außenpolitischen Gefahren. Deutschland ist das erste Land in Europa, das über eine solche Regelung verfügt.

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