Lexikon der Fernerkundung

Geoinformationen

Geoinformationen beschreiben Objekte und Erscheinungsformen der realen Welt mit ihrem Raumbezug. Sie helfen dem Menschen, seine Umwelt, in der er lebt und arbeitet, zu organisieren, zu verwalten und zu erhalten. Für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung stellen Geoinformationen über eine Vielzahl von Webdiensten und -portalen eine wesentlich Informationsquelle dar, um Planungen und Entscheidungen zu beschleunigen. So haben sie sich zu einer unverzichtbaren Grundlage der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei der Bewältigung von Naturkatastrophen entwickelt.

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland verfügt über einen großen Fundus an Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten).

Das Bundesministerium des Innern hat seit 1998 den Vorsitz im Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) und koordiniert damit das Geoinformationswesen auf Bundesebene in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen.

Als modernes Dienstleistungszentrum bietet das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als nachgeordnete Behörde des BMI Geodaten, Karten, Luftbilder sowie vielfältige Informationen über die Geobasisdaten von Bund und Ländern online und als Webanwendung an. Das BKG hat auch die Aufgabe, die Bundesregierung fachlich zu beraten und die nationalen Fachinteressen auf internationaler Ebene zu vertreten.

Die Zusammenführung und Darstellung der vorhandenen Geodaten von Bund, Ländern und Kommunen wird u.a. durch den Ausbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) realisiert. Das zentrale Schaufenster ist das gemeinsame Geoportal Deutschland.

Diese Zusammenführung und Darstellung vorhandener Geoinformationen erfüllt auch die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie. Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde eine Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, die das Ziel hat, die erhobenen Geodaten und Geofachdaten einheitlich in ganz Europa online über das Internet bereitzustellen.

National wurden mit dem Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) für geohaltende Stellen des Bundes einheitliche qualitative und technische Standards formuliert.

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