Lexikon der Fernerkundung

optische Strahlung

Die optische Strahlung umfasst die Bereiche ultraviolette Strahlung (UV), sichtbares Licht (VIS) und Infrarot-Strahlung (IR). Die natürliche Quelle optischer Strahlung ist die Sonne. Optische Strahlung kann auch künstlich erzeugt werden. Nach DIN 5031 bezeichnet der Begriff "optische Strahlung" die elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm.

Darüber hinaus kann optische Strahlung künstlich erzeugt werden, z.B. in Lasern, Lampen, Heizstrahlern, Solarien, Lichtbögen usw. Manche optische Strahlenquellen, wie z.B. die Sonne, senden alle Bereiche der optischen Strahlung (UV, VIS und IR) aus. Künstliche optische Strahlenquellen hingegen können auch nur eng begrenzte Bereiche der optischen Strahlung (z.B. LED, Laser) erzeugen. Bei manchen Quellen optischer Strahlung werden Teile des optischen Spektrums herausgefiltert.

Die Ultraviolette (UV-) Strahlung ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Sie umfasst den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm und ist weiter in die Bereiche UV-A, UV-B und UV-C unterteilt. Als (sichtbares) Licht bezeichnet man den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, den Menschen sehen können. Die Wellenlängen reichen dabei von 400 nm bis 780 nm. Für manche Tiere ist ein größerer Bereich des Spektrums sichtbar als für den Menschen. Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet. Sie schließt sich in Richtung größerer Wellenlängen – von 780 nm bis 1 mm – an das sichtbare Licht an und und in die Bereiche IR-A, IR-B und IR-C unterteilt .


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