Da
das geometrische Auflösungsvermögen angibt, wie breit ein Streifenpaar mit
unterschiedlicher Strahldichte sein muss, damit es vom
Sensor gerade noch
erkannt wird, liegt das (theoretische) Auflösungsvermögen geringfügig vor fk
* DY
= 1 (bei fk * DY
= 1 würde das Signal ausgelöscht werden).
Das tatsächliche Auflösungsvermögen
wird bei fk * DY
= 0.7 angenommen, da es zusätzlich von der Qualität des Detektors sowie vom
Objektkontrast abhängt
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Abb. 6-6: Kontrastübertragungsfunktion und geometrisches Auflösungsvermögen (aus Kraus, 1988) |
Es ergibt sich damit die Breite eines noch auflösbaren Streifenpaares unterschiedlicher Strahldichte, ohne dass es zu so genannten Mischpixeln kommt, zu 2.8 * DY.
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Abb. 6-7: |
geometrisches Auflösungsvermögen mit
Mischpixeln (links) |
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Digitalisierung und Detektoren |
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Kontrastübertragungsfunktion |